Infos zur Untermiete
- Die Bestimmungen des Mietvertrages und die Hausordnung sind dem Untermieter bekannt und sind für ihn verbindlich.
- Der Mieter verpflichtet sich, die Meldepflicht als Logisgeber gegenüber der Einwohnerkontrolle wahrzunehmen.
- Diese Bewilligung ist nicht übertragbar und gilt nur für die oben genannte Person.
- Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter die Beendigung des Untermietverhältnisses unverzüglich zu melden.
- Auf den Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses endigt auch das Untermietverhältnis. Die Kündigung des Hauptmietverhältnisses ist in jedem Fall unverzüglich dem Untermieter bekanntzugeben.
- Der Mieter haftet für alle aus der Untermiete sich ergebenden Beschädigungen am Mietobjekt. Eine Kopie des Untermietvertrages ist dem Vermieter mit der Zusatzvereinbarung einzureichen.
- Sofern die Namensschildchen neu angefertigt werden müssen, wird Ihnen der Betrag separat in Rechnung gestellt.
- Die Nichteinhaltung der vorstehenden Bestimmungen berechtigt den Vermieter, nach erfolgloser schriftlicher Mahnung, die sofortige Auflösung dieser Zusatzvereinbarung und stellt einen ausserordentlichen Kündigungsgrund dar.
- Diese Zusatzvereinbarung erwächst in Rechtskraft nach allseitiger Unterzeichnung und mit der Einreichung der Kopie des Untermietvertrages.
Zusatzbewilligung Untermiete (56,2 KB)