8.1.2021 Stockwerkeigentum auf Airbnb & Co.


Die kurzzeitige Untervermietung erfreut sich auf Grund von Internetplattformen wie Airbnb grosser Beliebtheit- auch bei Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümern. Auch wenn Sie grundsätzlich selber entscheiden können, ob Sie Ihr Eigentum selbst nutzen oder vermieten, sollten Sie gewisse Dinge beachten.

Gerade bei Ferienwohnungen ist Stockwerkeigentum beliebt. Aus diesem Grund ist auch die kurzzeitige Vermietung (z.B. während WEF in Davos) weit verbreitet. Wer trotzdem ein gutes Verhältnis zu seinen Mit-Stockwerkeigentümern/-eigentümerinnen wahren möchte, sollte sich an diese Punkte halten:

1. Einschränkungen durch Gesetze und Reglemente beachten

Die Vermietung kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Konsultieren Sie dennoch kurz - bestehende Gesetze, - das Verwaltungsreglement, - die Hausordnung und - die Beschlüsse der Stockwerkeigentümerschaft - sowie allenfalls Verträge mit Dritten.
 

2. Information wahrt Freundschaften und bewahrt vor Dieben

Gerade in einer Zweckgemeinschaft, wie dem Stockwerkeigentum, gehört es zum guten Ton, sich gegenseitig über die Beherbergung von Fremden zu informieren. Das hält auch bestehende Unsicherheiten («wer ist das?», «darf der/die hier sein?», «müssen wir die Polizei einschalten?») im Rahmen.
 

3. Keine kurzzeitige regelmässige Vermietung

Die Eigentümerschaft kann festlegen, dass bei Gefahr von Lärm oder anderen Nachteilen keine kurzzeitige (serielle) Vermietung erfolgen darf – das gilt auch für Vermietung via Internetplattformen.

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