27.11.2020 Reparaturen: Vermietende oder Mietende, wer zahlt den Unterhalt des Mietobjekts?


Durch die unklare Definition des "kleinen Unterhalts" im Mietrecht (dort als leichte Mängel bezeichnet), können Unsicherheiten darüber entstehen, wer die Reparatur oder Reinigung am Mietobjekt auszuführen und zu bezahlen hat.

 

Checkliste "kleiner Unterhalt"

Mit unserer 3-Punkte-Checkliste zum "kleinen Unterhalt", erhalten Sie mehr Sicherheit bei Ihren Entscheidungen.

1.    Kann die Reparatur (oder Reinigung) durch eine/n handwerklich durchschnittlich begabte/n Mieter*in mit einfachen Handgriffen ausgeführt werden?
JA: die/der Mietende muss die Behebung selbst vornehmen oder die Kosten für die Behebung tragen.

Nein: die/der Vermietende muss Fachpersonal aufbieten und die Reparatur auf ihre/seine Kosten vornehmen lassen.
 

2.    Stellt die Reparatur eine Gefahr für Mensch oder Wohnung dar? (z.B. Reparatur an elektrischen Geräten wie Kochfeld, Kühlschrank etc.)
JA: die Kosten fallen zulasten der/des Vermietenden

NEIN: weitere Abklärungen nötig (Punkt 1 beantworten)
 

3.    Muss Fachpersonal beigezogen werden?
Heute wird generell schneller und öfter Fachpersonal beigezogen. Sobald die Erledigung durch eine/n Fachfrau/-mann auch aus der Sicht der/des Vermietenden Sinn macht, sind die Kosten durch denselben zu begleichen.


Merke

  •     Alle Reparaturen der/dem Vermietenden melden

Generell muss der/die Mieter*in den Bedarf beim/bei der Vermietenden vorab melden. Ausnahme sind dringende Reparaturen (z.B. bei Kühlschrank-Defekt). Diese müssen aber zeitnah nachgemeldet werden.
 

  • Definition des "kleinen Unterhalts" im Mietvertrag unzulässig.

Bestimmungen über die Mindestbeträge oder Prozentsätze des Nettojahresmietzinses, die die Mietpartei zu tragen hat, sind unzulässig. Gleiches gilt für Aufzählungen von spezifischen Kleinreparaturen, die zum "kleinen Unterhalt" zählen sollen.
 


Übrigens: Mit einer professionellen Immobilienbewirtschaftung müssen Sie sich mit solchen Fällen nicht mehr auseinandersetzen.

Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch den Fachartikel von Ralf Capeder in der Tageszeitung "Südostschweiz".